CORONA NEWS VOM 12.01.2022
Corona-Pandemie / 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 9. Februar verlängert / Ausnahmen von 2G für minderjährige Schüler werden fortgeführt / Regelungen zur Quarantäne werden zum 11. Januar angepasst
1. Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert. Zum 12. Januar 2022 wird sie ferner in folgenden Punkten angepasst:
• Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
• Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.